Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Was ist der Unterschied zwischen GGV und Mieterstrom?
Bei beiden Modellen verkaufen Sie Solarstrom vom eigenen Dach an Ihre Bewohner. Der Unterschied liegt beim Reststrom: Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV, §42b EnWG) beziehen Ihre Bewohner den Reststrom weiter über ihren frei gewählten Versorger – Sie werden nicht zum Vollversorger. Bei Mieterstrom (§42a EnWG) liefern Sie auch den Reststrom und werden Vollversorger, erhalten dafür aber zusätzlich den Mieterstromzuschlag. GGV bedeutet weniger Aufwand und höhere Teilnahmequoten, Mieterstrom bietet bei passendem Objekt höhere Erlöse.
Welches Modell passt zu meinem Gebäude?
Rund 85 Prozent unserer Kunden entscheiden sich für GGV, weil es geringeren Aufwand bei solider Wirtschaftlichkeit bietet und die Teilnahmequote regelmäßig über 80 Prozent liegt. Mieterstrom lohnt sich besonders bei Neubauten und Portfolios mit eigener Versorgerstruktur. Welches Modell für Ihr Objekt sinnvoll ist, rechnet VREY im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch.
Ich habe gehört, GGV geht nicht. Stimmt das?
Diese Auskunft kommt häufig von Netzbetreibern oder Solarteuren, die GGV operativ nicht abbilden können. Regulatorisch funktioniert GGV seit Inkrafttreten des §42b EnWG im Mai 2024. Mit VREY als BDEW-zertifiziertem Messstellenbetreiber ist auch die technische Umsetzung möglich – das zeigen über 350 Projekte deutschlandweit.
Ab welcher Gebäudegröße lohnt sich das?
Wirtschaftlich am attraktivsten ist es ab 5 Wohneinheiten. Darunter ist eine individuelle Prüfung sinnvoll – gerade die Immobilienwertsteigerung kann den Solarstromverkauf auch in kleineren Objekten wirtschaftlich machen. Im Rahmen der persönlichen Auswertung prüfen wir Ihr konkretes Gebäude.
Was bringt der Solarstromverkauf gegenüber der Einspeisung?
Wer Solarstrom ins Netz einspeist, erhält 7 bis 11 Cent pro Kilowattstunde EEG-Vergütung. Wer denselben Strom lokal an die Bewohner verkauft, erzielt das Zwei- bis Dreifache pro Kilowattstunde aus derselben Anlage. Über 20 Jahre Anlagenlaufzeit ist der Unterschied erheblich – zusätzlich steigt der Immobilienwert.
Welche Fördermittel gibt es?
Bei Mieterstrom gibt es den Mieterstromzuschlag nach EEG, den VREY beim Netzbetreiber anmeldet. Daneben kommen je nach Bundesland und Vorhaben weitere Förderungen infrage. Wir prüfen die passenden Programme im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Von der ersten Modellprüfung bis zur Inbetriebnahme rechnen wir mit drei bis sechs Monaten. Der genaue Zeitrahmen hängt von Anlagenbau, Smart-Meter-Installation und Netzbetreiber-Prozessen ab.
Wie viel Aufwand habe ich konkret?
In der Setup-Phase: ein bis zwei Termine, Unterlagen für die Bewohner unterzeichnen, Solarteur informieren. Im laufenden Betrieb praktisch keinen – VREY misst, rechnet ab, zieht ein und zahlt aus. Lediglich Mieterwechsel teilen Sie VREY über eine Self-Service-Funktion mit.
Ich habe schon einen Solarteur. Brauche ich VREY trotzdem?
Ja. Der Solarteur baut die Anlage, VREY plant und etabliert das Stromverkaufsmodell – Messstellenbetrieb, Abrechnung und Zahlungsabwicklung. Beide Rollen ergänzen sich ohne Überschneidung. Wir stimmen das Messkonzept direkt mit Ihrem Solarteur ab.
Brauche ich eine neue PV-Anlage?
Nein. GGV und Mieterstrom funktionieren mit neuen und bestehenden Anlagen. Bei Bestandsanlagen prüfen wir Anlagengröße, technische Anbindung und Zählerstruktur im Erstgespräch.
Was passiert, wenn Bewohner nicht teilnehmen wollen?
Die Teilnahme ist freiwillig, niemand muss umsteigen. In unseren Projekten liegt die Teilnahmequote regelmäßig über 80 Prozent. VREY unterstützt die Bewohnerkommunikation mit Anschreiben, Erklärvideos und fertigen Vertragsabläufen, damit die Quote schnell hochläuft.
Wer rechnet ab und zieht die Zahlungen ein?
VREY rechnet in Ihrem Namen je Teilnehmer ab, versendet Rechnungen mit korrekter Umsatzsteuer, zieht per SEPA-Lastschrift ein, führt das Mahnwesen und zahlt den Erlös an Sie aus – inklusive Export für Verwaltung und Buchhaltung. Sie brauchen keine eigene Abrechnungs- oder Versorgungsstruktur.
