Solarstrom in Mehrfamilienhäusern lohnt sich – doch wie wird er auf die Bewohner verteilt und abgerechnet? Lange Zeit war hier die einzige Option das Mieterstrommodell, doch in 2024 ist mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine überlegene Alternative von der Bundesregierung ermöglicht worden.
In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede zwischen beiden Modellen und zeigen, wie VREY als Umsetzungspartner mit einer automatisierten Abrechnung und minimalem administrativen Aufwand für die Vermieter die GGV einfach und effizient realisiert.
Bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern stellt sich die Frage, wie der erzeugte Strom fair und effizient auf die Bewohner verteilt wird. Dabei gibt es zwei Ansätze: eine statische Verteilung mit festen Anteilen für jede Wohneinheit oder eine dynamische Verteilung, die sich am tatsächlichen Verbrauch orientiert. Während die statische Methode einfach umzusetzen ist, ermöglicht die dynamische Aufteilung eine effizientere Nutzung des Solarstroms. Welche Variante die bessere Wahl ist, hängt von den technischen Voraussetzungen und den individuellen Anforderungen des Projekts ab.
Aufteilung im Mieterstrommodell
Bei Mieterstrom-Projekten wird der Solarstrom meist einfach den Mietern im Rahmen des Vollversorgungsvertrags gutgeschrieben, ohne dass die Mieter selbst etwas von einem „Schlüssel“ bemerken. Da der Anlagenbetreiber gleichzeitig als Stromlieferant agiert, kann er den PV-Strom intern nach dem Prinzip „PV-Erzeugung zuerst“ verteilen: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die während des Verbrauchs anfällt, reduziert entsprechend die aus dem Netz zu beschaffende Strommenge. Dieses Verfahren entspricht faktisch einer dynamischen Verteilung, da jeder Haushalt automatisch so viel PV-Strom nutzt, wie sein Verbrauch in Echtzeit zulässt. Allerdings geschah diese Zuweisung weitgehend implizit im Hintergrund, gesteuert durch die physikalische Leistungsflüsse und die Zähler am Einspeisepunkt. Eine explizite Vereinbarung über dynamische oder statische Schlüssel war im klassischen Mieterstromvertrag meist nicht nötig, da alle Beteiligten im selben Stromliefervertrag waren.
Aufteilung bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung Bei der gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hingegen wird der derzeitige Verbrauch aller Wohneinheiten im 15-Minuten Takt über die jeder Wohnung verbauten Smart Meter gemessen und basierend auf diesen Verbräuchen wird der Solarstrom dynamisch aufgeteilt. Somit erhält alle 15-Minuten jede Wohneinheit exakt den Anteil am Solarstrom, der ihrem Verbrauch im Verhältnis zum Gesamtverbrauch des Gebäudes entspricht. Dies hat zur Folge, dass wenn z.B. ein Mieter über dasWochenende nicht zu Hause ist und kaum Strom verbraucht, dieser Wohnung auch kein Solarstrom zusteht und somit mehr Solarstrom von den anderen Wohneinheiten verbraucht werden kann. Durch diese dynamische Verteilung des Solarstroms wird der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms und somit auch die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage optimiert.
Das Mieterstrommodell erlaubt es, den in einer PV-Anlage auf dem Gebäude erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu liefern. Der Strom bleibt dabei im internen Hausnetz und muss nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden. Da dieser lokal produzierte Strom von Netzentgelten und Stromsteuer befreit ist, kann er günstiger angeboten werden als normaler Netzstrom. Jedoch muss der Vermieter als Betreiber der Solaranlage selbst als Stromanbieter auftreten und sich somit neben der Abrechnung des Solarstroms ebenfalls um die Abrechnung und die Beschaffung des Reststroms kümmern.
Die Abrechnung im Mieterstrommodell erfolgt über den Mieterstromanbieter, meist den Vermieter oder einen spezialisierten Energieversorger. Mieter haben dabei nur einen Stromvertrag, der sowohl den Solarstrom vom Dach als auch den ergänzenden Reststrom aus dem Netz enthält.
Trotz der wirtschaftlichen Attraktivität des Mieterstrommodells haben viele Vermieter festgestellt, dass die Vollversorgerpflicht sowie die Abrechnung von sowohl Solar als auch Reststrom administrativ und organisatorisch komplex ist. Gleichzeitig stellt die Auflösung des bestehenden Stromliefervertrags für viele Mieter eine zu große Hürde für die Teilnahme an dem Mieterstrommodel dar, weshalb geringe Teilnahmequoten häufig die Wirtschaftlichkeit schmälern.
Diese Herausforderungen führen dazu, dass viele Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und private Vermieter zwar nachhaltige Energieprojekte umsetzen wollen, aber durch die Komplexität des Mieterstrommodells abgeschreckt werden.
Der Gesetzgeber hat auf diese Herausforderungen reagiert: Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wurde ein Modell geschaffen, das den Mieterstrom-Prozess erheblich vereinfacht und gleichzeitig die Vorteile von Solarstrom für Mieter und Vermieter sichert.
Der zentrale Unterschied? GGV entkoppelt die Solarstromversorgung von der Netzstromlieferung.
Dieses Modell ist speziell darauf ausgelegt, die Hürden für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern zu senken – damit Vermieter Solarstrom anbieten können, ohne sich als Energieversorger neu aufstellen zu müssen.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es Bewohnern von Mehrfamilienhäusern, den Solarstrom vom eigenen Dach gemeinsam zu nutzen, ohne an einen einzigen Stromanbieter gebunden zu sein.
Im Gegensatz zum Mieterstrommodell ist jeder Haushalt vollständig flexibel.
Die Verteilung des erzeugten Solarstroms erfolgt nach einem klaren und automatisierten Aufteilungsmodell, das Vermietern keinen zusätzlichen Aufwand bereitet. Zwei Varianten sind möglich:
Ein zentraler Vorteil der GGV ist, dass Mieter zwei separate Stromverträge behalten – das macht die Abrechnung einfacher, flexibler und transparenter als beim Mieterstrommodell.
Die Abrechnung erfolgt klar getrennt, sodass weder der Vermieter noch die Mieter in ein kompliziertes Vertragskonstrukt gezwungen werden.
Die GGV nutzt moderne Smart Meter, die viertelstündlich erfassen, wie viel Solarstrom und wie viel Netzstrom ein Haushalt bezieht. Diese Verbrauchsdaten ermöglichen eine exakte Zuordnung und Abrechnung, ohne dass Vermieter oder Hausverwaltungen sich um manuelle Abrechnungen kümmern müssen.
Mit VREY wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) für Vermieter und Wohnungsbesitzer einfach, effizient und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand umgesetzt. Wir bieten eine komplette Lösung, die von der technischen Umsetzung bis zur automatisierten Abrechnung reicht.
Mit VREY erhalten Vermieter eine schlüsselfertige Lösung, die Solarstrom wirtschaftlich nutzbar macht, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
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