Der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern gewinnt weiter an Fahrt – nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus wirtschaftlichem Interesse. Für Vermieter stellt sich dabei häufig die Frage: Lohnt sich die Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Netz überhaupt noch? Die Antwort hängt bei dem Betrieb der Anlage unter dem Volleinspeisungsmodell maßgeblich von der EEG-Einspeisevergütung ab, dessen Auszahlung über einen Zeitraum von 20 Jahren von der vom Bund garantiert wird.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Vergütungssätze in 2025 gelten, wie sich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage berechnen lässt – und warum es sich lohnt, Alternativen zur klassischen Volleinspeisung in Betracht zu ziehen.
Einspeisevergütung 2025
Die Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der in das Stromnetz eingespeist wird, richtet sich nach zwei zentralen Faktoren: dem Datum der Inbetriebnahme sowie der Größe der Anlage.
Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 ans Netz gingen, erhalten bei einer Anlagengröße von bis zu 10 Kilowatt (kWp) eine Einspeisevergütung von 12,72 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Anlagen mit einer Größe zwischen 10 und 40 kWp wird der Strom, der über die ersten 10 kWh hinaus eingespeist wird, mit 10,68 Cent pro kWh vergütet. Bei Anlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 100 kWp erhalten Betreiber für die Menge, die über 40 kWh hinausgeht, 12,16 Cent pro kWh.
Für Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, gelten leicht reduzierte Sätze: Bis 10 kWp erhalten Betreiber 12,60 Cent pro kWh. Strommengen, die darüber hinaus bei Anlagen bis 40 kWp eingespeist werden, werden mit 10,56 Cent pro kWh vergütet. Für Anlagen zwischen 40 und 100 kWp gibt es 12,03 Cent pro kWh für den Anteil, der über 40 kWh hinausgeht.
Wichtig ist, dass die Einspeisevergütung bei neu installierten Anlagen, die nach dem in Kraft treten des 1. Februar 2025, ans Netz angeschlossen wurden, nur noch zu Zeiten positiver Strompreise gezahlt wird. In Zeiten negativer Strompreise erhalten Betreiber zwar keine Vergütung, allerdings wird Ihnen für jede Minute ohne Vergütung eine halbe Minute auf die garantierte 20-jährige EEG-Vergütungsdauer gutgeschrieben.
Bei Modellen wie dem Mieterstrom oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung fällt die Einspeisevergütung zwar um den sogenannten Volleinspeisungszuschlag von 4–5 Cent pro kWh geringer aus. Dennoch bieten diese Direktvermarktungsmodelle in der Praxis oft eine deutlich höhere Rendite: Der Großteil des erzeugten Solarstroms wird dabei direkt an die Mieter verkauft – zu Preisen zwischen 22 und 28 Cent pro kWh und damit mehr als doppelt so hoch wie die klassische Einspeisevergütung bei Volleinspeisung.
Nur der überschüssige Strom, der trotz dynamischer, verbrauchsabhängiger Verteilung nicht im Gebäude genutzt werden kann, wird zu der leicht reduzierten Direktverbrauch-Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist. Bei einer Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus mit hohem Stromverbrauch ist die Volleinspeisung in der Regel kein sinnvolles Modell – denn der erzeugte Solarstrom lässt sich wirtschaftlich deutlich besser direkt vor Ort nutzen.
Überlegene Alternativen zur Volleinspeisung
Bevor Modelle wie das Mieterstrom oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt wurden, war die Volleinspeisung von Solarstroms die attraktivste Möglichkeit, durch Solarenergie zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die gesetzlich garantierte EEG-Einspeisevergütung war vor einigen Jahren noch sehr lukrativ, ist jedoch in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken und wird auch künftig halbjährlich um ein Prozent reduziert.
Mit dem Mieterstrommodell und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung stehen heute deutlich wirtschaftlichere Alternativen zur Verfügung. Diese Modelle ermöglichen es, den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu verkaufen – zu Preisen zwischen etwa 22 und 28 Cent pro Kilowattstunde. Nur wenn die Solarstromproduktion den Verbrauch aller Mietparteien sowie gegebenenfalls die Wärmepumpe oder die Wallbox übersteigt, wird der überschüssige Strom zu der Direktverbrauchs jeweiligen EEG-Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist.
Details zum Mieterstrommodell Viele Jahre stand Besitzern von Mehrfamilienhäusern allein das Mieterstrommodell als Alternative zur Volleinspeisung zur Verfügung, jedoch bietet die im Frühjahr 2024 vorgestellte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein unkompliziertere Alternative.
Beim Mieterstrommodell tritt der Vermieter als Vollversorger auf und verkauft sowohl den selbst erzeugten Solarstrom als auch den ergänzenden Netzstrom an die Mieter. Diese Strommengen werden entweder separat oder in Form eines Mischtarifs abgerechnet. Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber im Mieterstrommodell einen Mieterstromzuschlag von rund 2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Allerdings ist der energierechtliche und administrative Aufwand aufgrund der Vollversorgerpflicht erheblich, weshalb sich in der Praxis viele Vermieter und Mieter gegen dieses Modell entscheiden.
Details zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Sie ermöglicht eine Teilversorgung mit Solarstrom. Dabei wird lediglich ein separater Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über den Solarstrom abgeschlossen, während der bestehende Netzstromvertrag der Mieter unberührt bleibt. Viele Mieter empfinden die Vollversorgung durch den Vermieter als risikobehaftet, da die Stromversorgung nicht zur Kernkompetenz von Vermietern zählt und sie dafür ihren Netzstromvertrag mit etablierten Stromversorgern aufgeben müssten. Da viele Mieter die im Mieterstrom gängige Vollversorgung des Vermieters aus ein gewisses Risiko empfinden, führt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung häufig zu deutlich höheren Teilnahmequoten. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage aus. Da die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung noch ein relativ neues Modell ist, gehen viele davon aus, dass es noch keine Umsetzungspartner gibt die diese umsetzen können, doch wir bei VREY haben bereits mehrere GGV erfolgreich Projekte umgesetzt und übernehmen über unsere Software die automatische Solarstromabrechnung.
VREY – Ihr Partner für wirtschaftliche Solarstromnutzung im Mehrfamilienhaus
Dank unserer umfassenden Expertise in der Umsetzung und der automatisierten Abrechnung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist VREY der bevorzugte Partner zahlreicher Kunden, Solarteure und Verteilnetzbetreiber.
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