§42c EnWG

Teilen Sie Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg - dank Energy Sharing gemäß §42c EnWG

VREY baut Energy Sharing auf der heutigen Smart-Meter-Infrastruktur auf. Sichern Sie sich frühen Zugang über die Warteliste.

Dunkles Häkchen
Smart-Meter-Infrastruktur in 16 Bundesländern bereits installiert
Dunkles Häkchen
Energy-Sharing-ready auf Basis von §42c EnWG
Dunkles Häkchen
Frühzugang für VREY-Bestandskunden und Warteliste-Mitglieder
Energy Sharing: Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen im Quartier über das Stromnetz verbunden
Bekannt aus Magazinen wie
Immobilienmanager
Die Wohnungswirtschaft
Gebäude-Energieberater
Immobilien Zeitung
Deutsche Startups
Immocation
PV Magazine
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Das Modell

Solarstrom zwischen Gebäuden teilen, nicht nur innerhalb

Was heute innerhalb eines Mehrfamilienhauses funktioniert – Solarstrom vom Dach an die Bewohner verkaufen – erweitert §42c EnWG auf ganze Quartiere. Sie können Solarstrom aus einem Gebäude an Verbraucher in benachbarten Gebäuden liefern, um Zusatzerlöse zu realisieren.

Smart Meter mit transparenter Jahresabrechnung für eine Wohneinheit
Transparente Abrechnung

Jede teilnehmende Einheit benötigt einen Smart Meter. Die Abrechnung erfolgt ähnlich zu §42b EnWG (GGV).

Vernetzung mehrerer Mehrfamilienhäuser eines Portfolios im Energy Sharing
Vernetzung mehrerer Liegenschaften

Mehrere Mehrfamilienhäuser eines Portfolios in einem Netzgebiet können im Energy Sharing miteinander verbunden werden.

Energy Sharing: 20 kWh Solarstrom-Überschuss fließen in ein Nachbargebäude statt ins Netz
Höhere Eigenverbrauchsquoten

Überschüsse aus einem Gebäude decken Bedarf in einem anderen, statt ins Netz eingespeist zu werden.

Voraussetzungen heute schaffen

Jede VREY-Installation ist bereits heute Energy-Sharing-ready

Energy Sharing braucht eine Messinfrastruktur, die mehrere Liegenschaften gleichzeitig wohnungsgenau bilanziert und abrechnet. Genau das tut VREYs Smart-Meter-Setup heute schon innerhalb eines Gebäudes – die perfekte Voraussetzung für eine Erweiterung auf §42c EnWG.

Symbol: Verbindung für Schnittstelle
Messstellenbetrieb für §42c EnWG
VREY liefert Smart-Meter-Infrastruktur, virtuelle Summenzählung und wohnungsgenaue Abrechnung je Objekt – inkl. notwendiger Marktkommunikation mit den Versorgernetzen.
Symbol: Lizenzdokument
Verträge für §42c EnWG
VREY liefert das notwendige Vertrags-verhältnis zwischen Endnutzer und Anlagenbetreiber.
Symbol: schnelle Zahlung
Saubere Abrechnung nach §42c EnWG
VREY liefert die Software für Abrechnung und Zahlungsabwicklung, aufbauend auf den Energiedaten des eigenen Messstellenbetriebs.
Frühzugang

Was die Warteliste Ihnen sichert

Symbol: Schlüssel mit Knoten für Zugang
Früher Zugang
Bevorzugte Freischaltung der Energy-Sharing-Funktionalität nach erfolgreichen Umsetzung der ersten Piloten.
Symbol: kreisförmige Pfeile für Wechsel und Erneuerung
Quartalsweise Updates
Status der Regulierung, Zeitplan, und was sich für Ihre Liegenschaften ändert – ohne Marketing-Rauschen.
Symbol: Präsentation
Erstberatung zur Eignung
Vorab-Check, ob sich Ihr Projekt als möglicher Pilot in Ihrem Netzgebiet anbietet.

Häufige Fragen

Wann tritt §42c EnWG in Kraft?

Offiziell ist §42c EnWG ab Juni 2026 regulatorisch möglich. Technisch scheitert es aktuell noch an flächendeckenden VNB-Prozessen. Wir arbeiten an ersten Piloten deutschlandweit.

Kann ich mich heute schon vorbereiten?

Ja. Eine Smart-Meter-basierte Messstellenbetreiber-Infrastruktur ist die Voraussetzung. Wer heute mit VREY GGV oder Mieterstrom betreibt, ist Energy-Sharing-ready – ohne weiteren Hardware-Wechsel.

Brauche ich VREY als Messstellenbetreiber für Energy Sharing?

Für ein Energy Sharing Modell mit VREY müssen alle beteiligten Einheiten VREY als Messstellenbetreiber wählen. Fragmentierte Setups mit getrennten Messstellenbetreibern und Abrechnungsdienstleistern erfüllen die notwendigen Rahmenbedingungen in der Regel nicht.

Für welche Portfolios lohnt sich Energy Sharing?

Für Portfolios mit benachbarten Liegenschaften, Quartiersentwicklungen, Genossenschaften und Wohnungsunternehmen mit konzentrierten Beständen. Eine Erstberatung gibt es für Warteliste-Mitglieder kostenlos.

Was kostet Energy Sharing?

Wir besprechen die Konditionen, sofern Ihr Projekt für einen der wenigen Piloten ausgewählt wird.

Was passiert mit meinen GGV- oder Mieterstrom-Projekten, wenn Energy Sharing kommt?

Bestehende Modelle laufen unverändert weiter. Energy Sharing ist eine zusätzliche Option, kein Ersatz – Sie entscheiden, welche Liegenschaften erweitert werden.

Auf die Energy-Sharing-Warteliste setzen

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