Die Energiewende in Deutschland schreitet mit großen Schritten voran, und mit ihr verändern sich auch die regulatorischen Rahmenbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV). Diese Änderungen, insbesondere aus dem Solarspitzengesetz und dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bringen nicht nur Herausforderungen mit sich, sondern eröffnen auch neue Chancen. Für Mehrfamilienhausbesitzer stellt sich daher die Frage: Welche Lösungen gibt es, um den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig wirtschaftlich nachhaltig zu agieren? Eine vielversprechende Antwort darauf bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) welche eine innovative Alternative zum Mieterstrommodells darstellt und finanzielle Unsicherheiten sowie bürokratischen Aufwand minimiert. Lesen Sie hier, wie GGV nicht nur die Volleinspeisung ablösen, sondern auch neue Wertschöpfungspotenziale schaffen kann.
Die am 25.02.2025 in Kraft getretene Reformen des Solarspitzengesetzes haben das Ziel, die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz zu optimieren. Doch was bedeutet dies konkret für Photovoltaik-Betreiber?
Bisher erhielten Betreiber von Solaranlagen eine feste Einspeisevergütung (EEG-Einspeisevergütung), unabhängig von der Entwicklung des Strommarktes. Doch diese Regelung verändert sich: Sobald die Börsenstrompreise in den negativen Bereich fallen, entfällt die Einspeisevergütung für diese Stunden vollständig. Im Jahr 2024 summierten sich die Stunden mit negativen Strompreisen auf insgesamt 457 – das entspricht etwa 5,22 % des Jahres. Diese Phasen traten häufig bei hoher Solarstromerzeugung auf, was maßgeblich zur Entstehung der Negativpreise beiträgt.
Besonders kritisch: Gerade in diesen Stunden werden oft die höchsten Einspeisemengen erreicht, wodurch ein erheblicher Anteil der potenziellen Einnahmen der Anlagenbetreiber gefährdet ist. Um die finanziellen Einbußen abzufedern, werden diese Zeiträume jedoch mit einem Faktor von 0,5 auf die 20-jährige EEG-Förderzeit angerechnet. Im Jahr 2024 hätte diese Regelung beispielsweise dazu geführt, dass die garantierte 20-jährige EEG-Förderzeit um die Hälfte der 457 Stunden mit negativen Strompreisen, also ca 228 Stunden oder knapp 10 Tage, verlängert wird. Es wird somit Betreiber von Solaranlagen immer wichtiger, den Eigenverbrauch zu optimieren oder überschüssigen Strom zu speichern, um Verluste zu minimieren. Somit stellt das GGV Modell, welches eine Anpassung des Mieterstrom Modells ist und höhere Eigenverbauchsquoten ermöglicht, eine direkte Lösung des Problems dar, welches die Bundesregierung dazu veranlasst hat das Solarspitzengesetz zu beschließen.
Diese neue Regelung betrifft ausschließlich Solaranlagen, die nach Inkrafttreten der überarbeiteten Vorschriften am 25.02.2025, in Betrieb genommen werden.
Des weiteren dürfen Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden, nur noch 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, sofern sie nicht mit einer sogenannten Steuerbox ausgestattet sind. Diese Begrenzung soll verhindern, dass es an besonders sonnigen Tagen zu Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen kommt. Sobald die notwendige Steuerungstechnik installiert ist, entfällt diese Einschränkung automatisch.
Die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) bringt nicht nur Vorteile wie eine bessere Kontrolle über den Energieverbrauch und die Nutzung dynamischer Stromtarife, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für die Netzsicherheit.
Doch wer ist eigentlich verpflichtet, ein Smart Meter einzubauen?
Laut dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende betrifft die Smart-Meter-Pflicht vor allem Haushalte und Gewerbebetriebe mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh. Auch Betreiber von neu gebauten PV-Anlagen ab einer Gesamtleistung von 7kWp müssen ein Smart Meter installieren lassen.
Die Gesetzesänderungen stellen ein ernstzunehmendes Risiko für die Rentabilität neu errichteter PV-Anlagen, die den gesamten generierten Strom einspeisen, dar. Die Einspeisebegrenzung sowie das Ausbleiben der Vergütung bei negativen Strompreisen reduziert die zu erwartenden Einnahmen aus der Einspeisung des Solarstroms.
Die aktuelle Gesetzgebung unterstreicht das Ziel der Bundesregierung, intelligente Energielösungen die den Eigenverbrauch ermöglichen verstärkt zu unterstützen. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende, da sie eine nachhaltige Stromversorgung ermöglichen und gleichzeitig das Stromnetz entlasten.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, kurz GGV, ist eine innovative Alternative, um Herausforderungen wie finanzielle Unsicherheiten und steigenden bürokratischen Aufwand zu bewältigen.
GGV bedeutet, dass der Solarstrom, der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses produziert wird, direkt an die Bewohner des Gebäudes weitergegeben wird. Teilnehmende Mieter können ihren bestehenden Stromvertag mit dem Lieferanten ihrer Wahl weiterhin beibehalten, sie profitieren jedoch von günstigeren Konditionen für lokal erzeugten Solarstrom. Durch moderne Messtechnik wird die Verteilung des Solarstroms effizient und verbrauchsgerecht sichergestellt.
1. Hohe Unabhängigkeit von Einspeisevergütung
Dank GGV können Betreiber ihre Abhängigkeit von volatilen Einspeisevergütungen oder negativen Strompreisen reduzieren. Der erzeugte Strom wird direkt vor Ort genutzt, wodurch stabile Einnahmen erzielt werden können.
2. Voller Mehrwert der Smart Meter wird ausgenutzt
Da die Umsetzung der GGV ohnehin die Installation von Smart Metern erfordert, erfüllt man im selben Zuge die Smart-Meter-Pflicht bei Anlagen über 7 kWp und nutzt den vollen Mehrwert des Smart Meters.
3. Reduzierter bürokratischer Aufwand
Im Vergleich zum Mieterstrommodell erfordert die GGV deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Dokumentations- und Verrechnungsanforderungen sind einfacher gestaltet, was die Einführung von PV-Systemen für Mehrfamilienhäuser erleichtert.
4. Geringere Stromkosten für Bewohner
Die Bewohner profitieren von direktem Zugang zu kostengünstigem Solarstrom. Dies trägt nicht nur zur Mieterzufriedenheit bei, sondern erhöht auch die Attraktivität der Immobilie.
5. Stärkung der Nachhaltigkeit
Die Nutzung von Solarstrom direkt im Gebäude fördert eine grünere Energieversorgung und reduziert die CO₂-Bilanz. Mehrfamilienhäuser mit PV-Anlagen tragen so aktiv zum Klimaschutz bei.
6. Attraktive Rendite
Durch niedrige Betriebskosten und erhöhte Einnahmesicherheit bietet GGV Mehrfamilienhausbesitzern eine überdurchschnittlich hohe Rentabilität. Betreiber können mit passiven Renditen im zweistelligen Prozentbereich rechnen.
Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird es für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern unumgänglich, ihre Strategien anzupassen. Das GGV-Modell bietet in diesem Kontext eine ideale Lösung, um den Herausforderungen der Regulatorik zu begegnen und dabei ökologisch wie auch wirtschaftlich zu profitieren. Betreiber können so nicht nur ihre Einnahmen stabilisieren, sondern auch ihre Immobilienwerte nachhaltig steigern.
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