Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bietet Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) eine innovative Möglichkeit, Photovoltaik-Strom (PV-Strom) effizient zu nutzen und dabei finanzielle sowie ökologische Vorteile zu erzielen. Aber wie genau funktioniert dieses Modell, und welche Schritte sind für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich? Diese Fragen beantworten wir in diesem Leitfaden, der speziell für Hausverwaltungen und WEGs erstellt wurde.
Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Aspekte des GGV-Modells zu verstehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und praktische Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) beschreibt die Lieferung von lokal erzeugtem PV-Strom an Endverbraucher innerhalb desselben Gebäudes. Das Ziel ist es, die Energiekosten zu senken, die Umwelt durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu schonen und eine direkte Nutzung der lokal erzeugten Elektrizität zu schaffen.
Ein weitverbreitetes Missverständnis ist die Annahme, dass GGV speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften gedacht ist, die selbst eine Photovoltaikanlage betreiben. Tatsächlich setzt das Modell nicht voraus, dass die WEG selbst Betreiber der PV-Anlage ist. Es kann sowohl durch die WEG als auch durch Dritte umgesetzt werden.
Die Umsetzung der GGV erfolgt auf zwei Ebenen:
1. Errichtung der PV-Anlage und Festlegung des Betriebsmodells
Auf dieser Ebene beschließt die WEG, ob und wie eine PV-Anlage errichtet wird. Hierbei wird auch entschieden, ob die WEG die Anlage selbst betreibt oder diese Aufgabe an einen Dritten überträgt.
2. Regelung der individuellen Nutzungsrechte
Diese Ebene betrifft die rechtliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen der WEG (oder einem Dritten als Betreiber) und den Endverbrauchern (Eigentümern oder Mietern). Dies erfolgt typischerweise über Gebäude-Stromnutzungsverträge.
Um den besonderen Anforderungen einer WEG gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber in § 42b Abs. 6 EnWG eine Sonderregelung geschaffen. Diese erlaubt es, den Abschluss eines Gebäude-Stromnutzungsvertrags per Beschluss der WEG zu ersetzen. Allerdings birgt dieses Vorgehen einige Herausforderungen, die näher beleuchtet werden sollten.
Ein Beschluss der WEG ist strukturell nicht das Gleiche wie ein Vertrag. Insbesondere stellt die Entscheidungsfreiheit der Bewohner (Opt-in/Opt-out) eine rechtliche und praktische Hürde dar:
Um diese Probleme zu umgehen, wird empfohlen, klare Opt-in- und Opt-out-Mechanismen zu implementieren. Beispielsweise sollten Eigentümer/Mieter die Möglichkeit haben, durch eine schriftliche Erklärung (Opt-in) an der Stromnutzung teilzunehmen oder diese durch Kündigung (Opt-out) zu beenden.
Beschluss über die Errichtung und das Betriebsmodell (erste Ebene)
Die WEG sollte zunächst über die Errichtung der PV-Anlage sowie deren Betrieb abstimmen. Hierbei kann festgelegt werden, ob die Anlage durch die WEG selbst oder einen externen Anbieter betrieben wird.
Individuelle Verträge mit Verbrauchern (zweite Ebene)
Anstelle eines Beschlusses zur Regelung des Nutzungsrechts wird empfohlen, Gebäude-Stromnutzungsverträge mit den einzelnen Eigentümern und Mietern abzuschließen. Dies bietet höhere Rechtssicherheit und ist für alle Beteiligten klarer und transparenter.
Hausverwaltung als zentrale Schnittstelle
Es ist sinnvoll, die Hausverwaltung zu beauftragen, die Vertragsbeziehungen zu koordinieren und zu dokumentieren. Dies erleichtert die Verwaltung und sorgt für eine einheitliche Umsetzung. Spezialisierte GGV-Umsetzungspartner wie VREY helfen bei der Vertragserstellung für die Endnutzer und können somit den Aufwand für die Hausverwaltung auf ein Minimum begrenzen.
Option zur Auslagerung an Dritte
Sollte die WEG die Verwaltung oder den Betrieb der PV-Anlage nicht selbst übernehmen wollen, kann diese Aufgabe an einen externen Betreiber übertragen werden. Der Betreiber übernimmt in diesem Fall den Abschluss und die Verwaltung der Verträge mit den Verbrauchern.
Die GGV bietet sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile:
Die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist eine spannende Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften, um Energiekosten zu senken und zur Energiewende beizutragen. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen Anforderungen genau zu beachten und eine klare Struktur für die Umsetzung zu schaffen.
Wenn Sie als WEG den nächsten Schritt gehen möchten, empfiehlt sich, mit Experten zusammenzuarbeiten. Eine sorgfältige Planung und eine professionelle Umsetzung, die den fortlaufenden Verwaltungsaufwand minimiert, sind der Schlüssel zum Erfolg bei GGV-Projekten.
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