Abrechnung

Abrechnung und Aufteilung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern

Solarstrom in Mehrfamilienhäusern lohnt sich – doch wie wird er auf die Bewohner verteilt und abgerechnet?

18.03.2025

·

Geschrieben von

Daan Mutsaers

Wirtschaftlichkeit berechnen

Solarstrom in Mehrfamilienhäusern lohnt sich – doch wie wird er auf die Bewohner verteilt und abgerechnet? Lange Zeit war hier die einzige Option das Mieterstrommodell, doch in 2024 ist mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine überlegene Alternative von der Bundesregierung ermöglicht worden.

In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede zwischen beiden Modellen und zeigen, wie VREY als Umsetzungspartner mit einer automatisierten Abrechnung und minimalem administrativen Aufwand für die Vermieter die GGV einfach und effizient realisiert.

Möglichkeiten der Solarstrom-Aufteilung: Statisch vs. Dynamisch

Bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern stellt sich die Frage, wie der erzeugte Strom fair und effizient auf die Bewohner verteilt wird. Dabei gibt es zwei Ansätze: eine statische Verteilung mit festen Anteilen für jede Wohneinheit oder eine dynamische Verteilung, die sich am tatsächlichen Verbrauch orientiert.

Statische Aufteilung

  • Jeder teilnehmende Haushalt erhält einen festen prozentualen Anteil des erzeugten Solarstroms
  • Anteil kann auf Basis von Wohnungsgröße, Personenanzahl oder einem anderen festen Kriterium festgelegt werden
  • Planbarkeit für Mieter und Vermieter
  • Nicht verbrauchter Solarstrom wird ins Netz eingespeist, anstatt von anderen genutzt zu werden

Dynamische Aufteilung

  • Die Verteilung erfolgt verbrauchsabhängig: Haushalte mit höherem Stromverbrauch erhalten automatisch mehr Solarstrom
  • Messung erfolgt viertelstündlich durch intelligente Zähler (Smart Meter)
  • Maximale Nutzung des lokal erzeugten Stroms
  • Erfordert moderne Messinfrastruktur und digitale Abrechnungssysteme

Beispiel A: Dynamische Aufteilung (alle 15 Minuten)

Erzeugung Anlage: 12 kWh

Verbrauch
Aufteilung (%)
Aufteilung (kWh)
Lieferung (kWh)
T1: 4 kWh
33% (dynam.)
4 kWh¹⁾
4 kWh
T2: 6 kWh
50% (dynam.)
6 kWh
6 kWh
T3: 2 kWh
17% (dynam.)
2 kWh
2 kWh
Σ: 12 kWh
100%
12 kWh
12 kWh

¹⁾ Aufteilung erfolgt basierend auf vorhandener Erzeugung (im Beispiel: 12 kWh)

Beispiel B: Statische Aufteilung (alle 15 Minuten)

Erzeugung Anlage: 12 kWh

Verbrauch
Aufteilung (%)
Aufteilung (kWh)
Lieferung (kWh)
T1: 4 kWh
33% (statisch)
4 kWh
4 kWh
T2: 6 kWh
33% (statisch)
4 kWh
4 kWh
T3: 2 kWh
33% (statisch)
4 kWh
2 kWh
Σ: 12 kWh
100%
12 kWh
10 kWh

Die Verteilung des Solarstroms erfolgt verbrauchsabhängig und wird alle 15 Minuten neu bestimmt. Der Solarstrom wird maximal lokal verbraucht bevor ins Netz eingespeist wird (z.B. Umverteilung bei Urlaub). Jeder Haushalt erhält den gleichen prozentualen Solarstromanteil an seinem Gesamtstromverbrauch.

Aufteilung im Mieterstrommodell

Bei Mieterstrom-Projekten wird der Solarstrom meist einfach den Mietern im Rahmen des Vollversorgungsvertrags gutgeschrieben, ohne dass die Mieter selbst etwas von einem „Schlüssel" bemerken. Da der Anlagenbetreiber gleichzeitig als Stromlieferant agiert, kann er den PV-Strom intern nach dem Prinzip „PV-Erzeugung zuerst" verteilen.

Aufteilung bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hingegen wird der derzeitige Verbrauch aller Wohneinheiten im 15-Minuten Takt über die jeder Wohnung verbauten Smart Meter gemessen und basierend auf diesen Verbräuchen wird der Solarstrom dynamisch aufgeteilt. Durch diese dynamische Verteilung des Solarstroms wird der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms und somit auch die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage optimiert.

Mieterstrom Abrechnung

Das Mieterstrommodell erlaubt es, den in einer PV-Anlage auf dem Gebäude erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu liefern. Der Strom bleibt dabei im internen Hausnetz und muss nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden. Da dieser lokal produzierte Strom von Netzentgelten und Stromsteuer befreit ist, kann er günstiger angeboten werden als normaler Netzstrom.

Abrechnung des Solar- und Reststroms beim Mieterstrommodell:

Die Abrechnung im Mieterstrommodell erfolgt über den Mieterstromanbieter, meist den Vermieter oder einen spezialisierten Energieversorger. Mieter haben dabei nur einen Stromvertrag, der sowohl den Solarstrom vom Dach als auch den ergänzenden Reststrom aus dem Netz enthält.

Verpflichtung zur Preisbegrenzung
Die Abrechnung erfolgt zu einem Mieterstromtarif, der gesetzlich mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen muss.
Netzstrom als Ergänzung
Sobald der Bedarf den Solarertrag übersteigt, wird der Restbedarf automatisch aus dem öffentlichen Netz bezogen. Der Solarstrom und der Reststrom kann per Mischkalkulation verrechnet werden oder bei Smart Meter Installation im "Zwei-Tarif-Modell" zu unterschiedlichen Tarifen abgerechnet werden.
Mieterstromzuschlag für Betreiber
Der Betreiber der PV-Anlage erhält pro verkaufter Kilowattstunde einen staatlichen Mieterstromzuschlag. Für Anlagen vor dem 01.02.2025: 2,59 Cent/kWh (bis 10kW) und 2,41 Cent/kWh (bis 40kW). Für Anlagen zwischen 01.02.2025 und 21.07.2025: 2,62 Cent/kWh und 2,43 Cent/kWh.

Der Bezug und Verkauf bereitet vielen Vermietern zu viel Aufwand

Trotz der wirtschaftlichen Attraktivität des Mieterstrommodells haben viele Vermieter festgestellt, dass die Vollversorgerpflicht sowie die Abrechnung von sowohl Solar als auch Reststrom administrativ und organisatorisch komplex ist. Gleichzeitig stellt die Auflösung des bestehenden Stromliefervertrags für viele Mieter eine zu große Hürde für die Teilnahme dar.

Diese Herausforderungen führen dazu, dass viele Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen und private Vermieter zwar nachhaltige Energieprojekte umsetzen wollen, aber durch die Komplexität des Mieterstrommodells abgeschreckt werden.

Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt

Der Gesetzgeber hat auf diese Herausforderungen reagiert: Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wurde ein Modell geschaffen, das den Mieterstrom-Prozess erheblich vereinfacht und gleichzeitig die Vorteile von Solarstrom für Mieter und Vermieter sichert.

Der zentrale Unterschied? GGV entkoppelt die Solarstromversorgung von der Netzstromlieferung. Ergänzend regelt der § 42c EnWG das Energy Sharing und erweitert die Möglichkeiten gemeinschaftlicher Stromnutzung über das einzelne Gebäude hinaus.

  • Vermieter müssen nicht mehr als Stromanbieter auftreten, sondern liefern nur Solarstrom - und treten als Teilversoger auf
  • Mieter behalten ihren eigenen Stromvertrag, was die Administration erheblich reduziert
  • Die Abrechnung des Solarstroms erfolgt einfach und separat, ohne sich um Netzentgelte oder EEG-Umlagen kümmern zu müssen

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Aufteilung und Abrechnung

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es Bewohnern von Mehrfamilienhäusern, den Solarstrom vom eigenen Dach gemeinsam zu nutzen, ohne an einen einzigen Stromanbieter gebunden zu sein. Ähnlich funktioniert das Energy-Sharing-Modell nach § 42c EnWG, allerdings auch zwischen verschiedenen Gebäuden.

Im Gegensatz zum Mieterstrommodell ist jeder Haushalt vollständig flexibel. Der Netzstrom bleibt beim individuellen Anbieter der Mieter. Die PV-Anlage versorgt alle Haushalte parallel mit kostengünstigem Solarstrom. Die Verwaltung des Stromverkaufs bleibt einfach und transparent.

Aufteilung des Solarstroms

Die Verteilung des erzeugten Solarstroms erfolgt nach einem klaren und automatisierten Aufteilungsmodell, das Vermietern keinen zusätzlichen Aufwand bereitet:

1. Feste Zuteilung

Jeder Haushalt bekommt einen festgelegten Anteil des Solarstroms, z. B. anhand der Wohnungsgröße oder eines vereinbarten Schlüssels.

Vorteil: Einfach und planbar

Nachteil: Haushalte mit geringem Verbrauch nutzen ihren Anteil nicht voll

2. Dynamische Aufteilung (Praxislösung)

Der erzeugte Solarstrom wird in Echtzeit entsprechend des aktuellen Verbrauchs verteilt. Haushalte, die gerade viel Strom nutzen, erhalten automatisch mehr.

Vorteil: Maximale Nutzung des verfügbaren Solarstroms

VREY: Stellt Smart Meter schnell und zuverlässig bereit

Abrechnung des Solar- und Reststroms

Ein zentraler Vorteil der GGV ist, dass Mieter zwei separate Stromverträge behalten – das macht die Abrechnung einfacher, flexibler und transparenter als beim Mieterstrommodell.

1. Gebäudestromvertrag für Solarstrom

• Der Betreiber der PV-Anlage verkauft den vor Ort produzierten Solarstrom direkt an die Bewohner

• Die Abrechnung erfolgt einfach auf Basis der genutzten Solarstrommenge

• Es gibt keine EEG-Umlagen oder komplizierte Zusatzgebühren

• Kein Energievollversorger-Status für Vermieter nötig

2. Netzstromvertrag beim Anbieter der Wahl

• Haushalte behalten ihren individuellen Stromvertrag für Reststrombedarf

• Macht die Teilnahme an der GGV risikofrei für den Mieter

• Ermöglicht durchschnittliche Teilnahmequoten von 80%

• Die Netzstromabrechnung bleibt davon unberührt

Technische Umsetzung mit Smart Metering

Die GGV nutzt moderne Smart Meter, die viertelstündlich erfassen, wie viel Solarstrom und wie viel Netzstrom ein Haushalt bezieht. Diese Verbrauchsdaten ermöglichen eine exakte Zuordnung und Abrechnung, ohne dass Vermieter oder Hausverwaltungen sich um manuelle Abrechnungen kümmern müssen.

Aufteilung und Abrechnung des Solarstroms in der GGV - Übersicht über die dynamische Verteilung durch Smart Meter und automatisierte Abrechnung durch VREY

Aufteilung und Abrechnung des Solarstroms in der GGV

VREY – Ihr Umsetzungspartner für GGV

Mit VREY wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) für Vermieter und Wohnungsbesitzer einfach, effizient und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand umgesetzt. Wir bieten eine komplette Lösung, die von der technischen Umsetzung bis zur automatisierten Abrechnung reicht.

Unsere Services:

  • Automatisierte Abrechnung: Unsere Softwarelösung erfasst den Solar- und Netzstromverbrauch der Bewohner und rechnet den verbrauchten Solarstrom automatisch ab
  • VREY als wettbewerblicher Messstellenbetreiber: Wir übernehmen den Betrieb der Messtechnik und melden die Reststrommengen direkt an den Verteilnetzbetreiber
  • Maximale Einfachheit für Vermieter: Kein Energieversorger-Status erforderlich, keine manuelle Abrechnung von Netzstrom

Mit VREY erhalten Vermieter eine schlüsselfertige Lösung, die Solarstrom wirtschaftlich nutzbar macht, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

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