
Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ist wirtschaftlich attraktiv geworden – für Eigentümer wie für Mieter. Der Weg dorthin schreckt aber viele ab: Investition, Planung, technischer Betrieb, Messkonzept, Stromlieferung, Abrechnung. Wer als Wohnungsunternehmen oder privater Eigentümer weder Kapital binden noch zum Energieversorger werden möchte, hat eine Alternative: Contracting.
Beim Contracting übernimmt ein spezialisierter Contractor die Anlage – von der Finanzierung bis zum Betrieb. Der Eigentümer stellt das Dach zur Verfügung, die Mieter beziehen günstigen Solarstrom aus dem eigenen Haus. Am Modell hängen damit zwei Perspektiven: die des Eigentümers, der sein Dach zur Einnahmequelle macht, und die des Contractors, der ein Portfolio aufbaut. Wir schauen uns beide an – und zeigen, an welcher Stelle VREY ins Spiel kommt.
Was ist Contracting bei Photovoltaik?
Contracting bedeutet: Ein externer Partner errichtet und betreibt eine Energieanlage auf einer Immobilie, die ihm nicht gehört. Der Contractor trägt die Investition und refinanziert sich über den Verkauf der erzeugten Energie – in diesem Fall über den Solarstrom, den die Mieter im Gebäude nutzen.
Für Mehrfamilienhäuser hat sich dabei folgende Rollenverteilung etabliert:
GGV oder Mieterstrom – der Unterschied im Contracting
Beide Modelle bringen Solarstrom vom Dach zu den Mietern, unterscheiden sich aber im Umfang der Lieferung.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Verteilt wird ausschließlich der im Gebäude erzeugte Strom. Den Rest bezieht jeder Mieter weiterhin über seinen eigenen Stromvertrag. Für den Betreiber entfällt die Vollversorgerpflicht – das Modell ist schlanker in der Regulatorik, günstiger im Betrieb und damit gut geeignet, um viele Objekte parallel auszurollen.
Mieterstrom (§ 42a EnWG): Solar- und Reststrom kommen aus einer Hand. Der Contractor bleibt für Reststrombeschaffung und die Prozesse eines Energieversorgers zuständig, hat dafür Anspruch auf den Mieterstromzuschlag und eine höhere Kundenbindung durch das komplette Stromprodukt.
Welches Modell den höheren Ertrag bringt, entscheidet sich pro Objekt – abhängig von Gebäude, Anlagengröße und Verbrauchsstruktur.
Die Vorteile – für Eigentümer
Die Vorteile – für Contractoren
Die Nachteile – ehrlich betrachtet
Für Eigentümer bedeutet Contracting vor allem einen Verzicht auf Ertrag: Wer selbst investiert, behält alle Erlöse aus dem Stromverkauf. Beim Contracting wandern sie überwiegend zum Contractor – als Gegenleistung für Kapital und Risiko. Dazu kommt eine langfristige Bindung der Dachfläche über typischerweise 15 bis 20 Jahre. Dachsanierung, Aufstockung, Verkauf der Immobilie und die Frage, was nach Vertragsende mit der Anlage passiert, gehören deshalb sauber in den Vertrag. Und weil Servicequalität und Erreichbarkeit des Contractors direkt auf die Mieterzufriedenheit wirken, ist die Wahl des Partners keine Formalie.
Für Contractoren liegt das Risiko auf der anderen Seite: langfristige Kapitalbindung, Refinanzierung über Jahre, Abhängigkeit von Mieterfluktuation und Preisentwicklung. Nicht jedes Gebäude trägt ein Projekt – kleine Dächer, ungünstige Ausrichtung oder eine aufwendige Zählerstruktur können die Rechnung kippen. Entscheidend ist außerdem die Teilnahmequote der Mieter; als Zielwert gilt eine Beteiligung von rund 80 Prozent. Und der operative Aufwand endet nicht mit der Inbetriebnahme: Messung, Abrechnung, Mieterwechsel und Marktkommunikation laufen dauerhaft. Ohne standardisierte Prozesse wächst dieser Aufwand mit jedem Objekt linear mit – genau hier entscheidet sich, ob ein Portfolio skaliert.
Die Rolle von VREY im Contracting-Modell
Ein Contracting-Projekt braucht zwei Dinge: einen Partner, der die Anlage finanziert und betreibt – und eine Infrastruktur, die den erzeugten Strom messbar, aufteilbar und abrechenbar macht.
Genau das ist unsere Aufgabe. Der Contractor finanziert, baut und betreibt die PV-Anlage. VREY liefert die Software und Infrastruktur dafür: Messstellenbetrieb und rechtssichere Abrechnung – für beide Modelle, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG und Mieterstrom nach § 42a EnWG.
Konkret bedeutet das:
Für den Contractor bedeutet das weniger Backoffice, standardisierte Prozesse für den parallelen Rollout mehrerer Objekte und planbare Cashflows durch pünktliche Abrechnung. Und für das Gebäude bleibt, was zählt: günstiger Strom für die Mieter, ohne betrieblichen Aufwand für den Eigentümer.
Fazit
Contracting ist der pragmatische Weg zur Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus. Für Eigentümer heißt das: kein Kapitaleinsatz, kein Betriebsrisiko, keine Rolle als Energieversorger – dafür Dachpacht und ein modernisiertes Gebäude. Der Preis ist ein geringerer Ertragsanteil und eine langfristige Bindung des Daches. Für Contractoren heißt es: ein planbares Geschäftsmodell über lange Laufzeiten, das nur dann skaliert, wenn die Prozesse im Hintergrund standardisiert sind.
Genau dort setzen wir an – von der Messung bis zur Abrechnung, für GGV wie für Mieterstrom.
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