Vergütung

Einspeisevergütung 2026: Höhe, Laufzeit und Perspektiven für Mehrfamilienhäuser

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

27.01.2026

·

Geschrieben von

VREY Team

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Das Wichtigste in Kürze
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt auch 2026 weiterhin für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern. Die Vergütungssätze sinken zwar schrittweise, werden aber für jede Anlage über 20 Jahre festgeschrieben. Das häufig diskutierte „EEG-Ende 2026" bedeutet keinen Förderstopp, sondern einen Systemwandel hin zu Eigenverbrauch, Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Gerade für Mehrfamilienhäuser sind diese Modelle langfristig wirtschaftlich attraktiver als reine Volleinspeisung

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und gilt über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage.

Für Betreiber von Mehrfamilienhäusern bedeutet das: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die nicht im Gebäude verbraucht, sondern ins Netz eingespeist wird, wird zu einem festgelegten Vergütungssatz vergütet. Dieser Satz bleibt für die gesamte Förderdauer unverändert.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von zwei Faktoren ab:

  • der Größe der Photovoltaikanlage
  • der Art der Einspeisung (Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung)

Ab 1. Februar 2026 sinken die Vergütungssätze im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Degression leicht weiter. Die Werte bewegen sich dann ungefähr auf folgendem Niveau:

Hinweis zur Degression
Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Wer seine Anlage früher in Betrieb nimmt, sichert sich dauerhaft den höheren Vergütungssatz für die gesamte 20-jährige Förderdauer.

Beispielhafte Einspeisevergütung 2026 (Neuanlagen)

Anlagengröße
Überschusseinspeisung
Volleinspeisung
bis 10 kWp
ca. 7,8 ct/kWh
ca. 12,3 ct/kWh
10–40 kWp
ca. 6,7 ct/kWh
ca. 10,3 ct/kWh
40–100 kWp
ca. 5,5 ct/kWh
ca. 10,3 ct/kWh

Gerade bei Mehrfamilienhäusern mit größeren Anlagen wird deutlich: Die Einspeisevergütung ist weiterhin planbar, aber nicht mehr der wirtschaftlich stärkste Hebel.

Laufzeit der Einspeisevergütung: 20 Jahre Sicherheit

Ein zentraler Vorteil der Einspeisevergütung ist ihre Planungssicherheit. Sobald Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, gilt der zu diesem Zeitpunkt festgelegte Vergütungssatz für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.

Wichtig
Spätere Gesetzesänderungen wirken sich nicht rückwirkend auf bestehende Anlagen aus.Wer seine Anlage vor einem Degressionsstichtag ans Netz bringt, sichert sich dauerhaft den höheren Satz.

Endet das EEG Ende 2026?

In der öffentlichen Diskussion wird häufig vom „EEG-Ende 2026" gesprochen. Das sorgt bei vielen Eigentümern von Mehrfamilienhäusern für Verunsicherung. Tatsächlich bedeutet dieses „Ende" keinen abrupten Förderstopp.

Was stimmt – und was nicht?

Richtig ist:

  • Der Förderrahmen des EEG wird ab 2027 neu ausgerichtet.
  • Die klassische Einspeisevergütung für Neuanlagen verliert schrittweise an Bedeutung.
  • Der Fokus verlagert sich stärker auf Marktintegration und Eigenverbrauch.

Nicht richtig ist:

  • Bestehende Anlagen verlieren ihre Vergütung.
  • Ab 2027 gibt es keine Vergütung mehr für eingespeisten Solarstrom.
  • Photovoltaik wird wirtschaftlich unattraktiv.

Das EEG wird also nicht abgeschafft, sondern weiterentwickelt.

Was passiert nach 2026 mit neuen Photovoltaikanlagen?

Auch nach 2026 wird es Vergütungsmechanismen für eingespeisten Solarstrom geben. Gleichzeitig wird politisch klar signalisiert: Der direkte Verbrauch von Solarstrom vor Ort soll Vorrang haben.

Für Mehrfamilienhäuser bedeutet das:

  • Reine Volleinspeisung wird wirtschaftlich weniger attraktiv.
  • Modelle mit Eigenverbrauch im Gebäude gewinnen deutlich an Bedeutung.
  • Die Wirtschaftlichkeit verschiebt sich weg von Förderhöhe hin zu Stromkosteneinsparung.

Warum der Wegfall der klassischen Einspeisevergütung kein Problem ist

Gerade für Mehrfamilienhäuser ist die Einspeisevergütung nicht mehr das zentrale Geschäftsmodell. Der entscheidende Vorteil liegt im hohen Strombedarf im Gebäude.

Mieterstrom

Beim Mieterstrom wird der Solarstrom direkt an die Mieter verkauft.

Vorteile:

  • Erlöse liegen meist über der Einspeisevergütung, da Netzentgelte und Teile der Abgaben entfallen
  • zusätzlicher Mieterstromzuschlag möglich
  • hohe Akzeptanz bei steigenden Strompreisen

Der wirtschaftliche Erfolg hängt hier nicht von der EEG-Vergütung ab, sondern vom lokalen Stromverbrauch.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht es, Solarstrom innerhalb des Hauses gemeinsam zu nutzen, ohne als klassischer Stromlieferant aufzutreten.

Vorteile:

  • geringerer regulatorischer Aufwand als beim Mieterstrom
  • ideal für Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Fokus auf Eigenverbrauch statt Einspeisung

Beide Modelle funktionieren auch unabhängig von langfristigen Einspeisevergütungen.

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung endet die feste Vergütung, nicht aber der Anlagenbetrieb.

Mögliche Optionen:

  • Weiterbetrieb mit Marktwertvergütung für eingespeisten Strom
  • vollständige oder teilweise Umstellung auf Eigenverbrauch
  • Integration von Batteriespeichern
  • Einbindung in Mieterstrom- oder Gebäudestrommodelle

Gerade bei Mehrfamilienhäusern sind PV-Anlagen nach 20 Jahren oft bereits abgeschrieben und können sehr wirtschaftlich weiterbetrieben werden.

Fazit: Einspeisevergütung bleibt relevant – aber nicht allein entscheidend

Die Einspeisevergütung ist auch 2026 weiterhin ein wichtiger Baustein für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung klar:

Die Zukunft gehört Modellen, die Solarstrom direkt im Gebäude nutzen. Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und perspektivisch Energy Sharing machen Betreiber unabhängiger von sinkenden Vergütungssätzen und regulatorischen Veränderungen.

Für Mehrfamilienhäuser gilt
Nicht die Einspeisevergütung entscheidet über den Erfolg eines Solarprojekts, sondern die richtige Kombination aus Nutzungskonzept, Eigenverbrauch und langfristiger Planung.
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