
Gebäudestrom: 3 Gründe, warum Eigentümer von Mehrparteienhäusern jetzt handeln sollten
PV-Anlage für Ihr Mehrparteienhaus? War Mieterstrom bisher die einzige Option? Vieles hat sich verändert. Hier erfahren Sie, warum jetzt der ideale Zeitpunkt zum Handeln ist.
Es war einmal…
Rund 11,0 % aller Ein- und Zweifamilienhäuser verfügen bereits über eine PV-Anlage. Bei Mehrparteienhäusern liegt dieser Anteil hingegen bei gerade einmal 0,2 %. Warum ist das so?
In der Vergangenheit haben regulatorische Hürden und technische Komplexität die Installation von PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern erschwert. Modelle wie Mieterstrom waren oft unwirtschaftlich oder zu kompliziert. Doch das ändert sich jetzt.
Seit 2023 bieten gesetzliche Reformen und technologische Fortschritte neue Möglichkeiten, Energie nachhaltig und kosteneffizient zu nutzen. Besonders das Gebäudestrommodell im Zuge des Solarpaket 1 (rechtskräftig, Mai 2024) revolutioniert die PV-Nutzung. Drei zentrale Änderungen stehen dabei im Fokus:
Änderung Nr. 1: Virtueller Summenzähler und Smart Meter Rollout
Historisch: Das Messkonzept für Mieterstrom war kompliziert und teuer. Summenzähler und zusätzliche Technik verursachten Kosten von 3.000 bis 8.000 €, während der begrenzte Platz in vielen Gebäuden das Modell unmöglich machte. Der schleppende Smart Meter Rollout erschwerte zudem flexible Anpassungen und verursachte zusätzliche Kosten durch Zählerwechsel.
Was ist neu? Seit 2023 ermöglicht der virtuelle Summenzähler eine digitale und kosteneffiziente Abbildung der Energieströme. In Kombination mit dem beschleunigten Smart Meter Rollout sind nun alle Zähler zentral umrüstbar. Das spart nicht nur Kosten, sondern erleichtert die Abrechnung und Kommunikation mit Netzbetreibern erheblich.
Änderung Nr. 2: EEG-Steuerbefreiung
Historisch: Früher war auch lokal erzeugter PV-Strom mit der EEG-Umlage belastet. Das reduzierte die Wirtschaftlichkeit erheblich und bremste Investitionen in Mieterstrommodelle.
Was ist neu? Die EEG-Umlage wurde abgeschafft, ebenso wie Netzentgelte und andere Abgaben auf lokal erzeugten Strom. Diese Änderungen machen den Stromverkauf an Ihre Mieter wirtschaftlich deutlich attraktiver.
Änderung Nr. 3: Keine Verpflichtung zur Vollversorgung
Historisch: Das Mieterstrommodell verlangte bisher die vollständige Stromversorgung der Mieter, inklusive Netzstrom. Diese Verpflichtung stellte hohe Anforderungen an Abrechnung, Risikokalkulation und Mieterkommunikation. Viele Eigentümer schreckten davor zurück.
Was ist neu? Das Gebäudestrommodell eliminiert die Pflicht zur Vollversorgung. Sie liefern lediglich den PV-Strom, während der Reststrom weiterhin vom bestehenden Anbieter bezogen wird. Dadurch wird das Modell sowohl für Sie als Eigentümer als auch für Ihre Mieter deutlich einfacher.
Warum jetzt handeln?
Mit diesen Änderungen ist der Weg frei für eine profitable Nutzung von PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern. Das Gebäudestrommodell eröffnet Ihnen:
- Attraktive Renditen: Zusätzliche zweistellige Rendite pro Jahr.
- Nachhaltigkeit: Ein Beitrag zur Energiewende und zur Reduktion von CO2-Emissionen.
- Vereinfachte Prozesse: Weniger Aufwand und mehr Flexibilität bei der Umsetzung.
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