Vergleich

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Balkonkraftwerk? Was im Mehrfamilienhaus wirklich mehr bringt

GGV nach § 42b EnWG oder Balkonkraftwerk – der direkte Vergleich beider Modelle, wirtschaftlich und aus Sicht von Mietern und Vermietern.

25.08.2026

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Geschrieben von

VREY Team

Wirtschaftlichkeit berechnen
Vergleich: Balkonkraftwerk an einer Wohnung (links) und große Dach-Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus (rechts)

Wer in einem Mehrfamilienhaus Solarstrom nutzen will, hat zwei sehr unterschiedliche Wege. Der eine beginnt an der Balkonbrüstung und ist in einer Stunde erledigt. Der andere beginnt auf dem Dach und betrifft das ganze Gebäude. Beide sind sinnvoll – aber der eine liefert maximal 800 Watt für eine Wohnung, der andere 30 Kilowatt für zwölf.

Die beiden Modelle

Balkonkraftwerk

Ein bis zwei Module am Balkon, dazu ein Mikrowechselrichter, der direkt ins Hausnetz der Wohnung einspeist. Erlaubt sind maximal 800 Watt Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 Wattpeak Modulleistung pro Wohneinheit. Angemeldet wird nur im Marktstammdatenregister. Seit Oktober 2024 sind Steckersolargeräte im Mietrecht (§ 554 BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (§ 20 WEG) privilegierte Maßnahmen – eine pauschale Ablehnung ist nicht mehr möglich.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Eine Dachanlage versorgt die Wohnungen im selben Gebäude direkt, ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz. Das Modell wurde mit dem Solarpaket I als § 42b EnWG eingeführt und richtet sich an Vermieter und Eigentümergemeinschaften, die PV-Strom im Gebäude weitergeben wollen, ohne die Pflichten eines Energieversorgers zu übernehmen. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Haushalten. Voraussetzung ist ein Messkonzept mit viertelstündlicher Erfassung, in der Praxis über intelligente Messsysteme.

Der direkte Vergleich

  Balkonkraftwerk Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Rechtsgrundlage § 554 BGB, § 20 WEG § 42b EnWG
Wer investiert jeder Haushalt selbst Eigentümer, Genossenschaft oder Partner
Leistung max. 800 W je Wohneinheit typisch 15–50 kWp je Gebäude
Zugang nur mit Balkon, Terrasse oder Fassade alle Wohnungen im Gebäude
Allgemeinstrom nicht möglich Treppenhaus, Aufzug, Wärmepumpe, Ladepunkte
Überschuss fließt meist unvergütet ins Netz EEG-Vergütung oder Direktvermarktung
Speicher pro Wohnung, teuer je kWh ein Gebäudespeicher, besser ausgelastet
Aufwand für Haushalte Kauf, Montage, Anmeldung, Rückbau Unterschrift unter den Gebäudestromvertrag
Kosten für Haushalte 300–1.500 € Investition keine
Ertrag für Eigentümer keiner Erlöse aus Gebäudestrom und Einspeisung
Stromlieferant frei wählbar ja ja

Der Maßstab

Der Unterschied wird an einem Beispiel deutlich. In einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten kämen selbst bei lückenloser Ausstattung mit Balkonkraftwerken rund 9,6 Kilowatt zusammen – rechnerisch etwa 9.600 Kilowattstunden im Jahr, von denen ohne Speicher nur 30 bis 40 Prozent tatsächlich im Haus genutzt würden. In der Praxis rüstet aber nur ein kleiner Teil der Haushalte auf, und Erdgeschoss- oder Nordwohnungen fallen ohnehin heraus.

Dasselbe Gebäude trägt auf dem Dach problemlos 30 Kilowatt peak: rund 30.000 Kilowattstunden im Jahr. Mit einem Gebäudespeicher liegen die Eigenverbrauchsquoten dabei standardmäßig bei 50 bis 70 Prozent – weil sich viele Haushalte mit unterschiedlichen Verbrauchszeiten die Anlage teilen. Das sind 15.000 bis 21.000 Kilowattstunden, die tatsächlich im Haus ankommen, gegenüber gut 3.000 Kilowattstunden bei vollständiger Balkonkraftwerk-Ausstattung. Der Rest wird vergütet oder direktvermarktet statt verschenkt.

Das ist der Kern des Vergleichs: Die GGV bringt rund das Fünffache an tatsächlich genutztem Solarstrom ins Gebäude, verteilt auf alle Wohnungen statt auf die mit Südbalkon – und sie schafft dabei eine echte Win-win-Situation. Die Haushalte zahlen weniger für ihren Strom, ohne selbst zu investieren, und der Eigentümer erzielt einen Ertrag aus einer Fläche, die sonst ungenutzt bleibt. Gesamtwirtschaftlich wie energetisch ist das der sinnvollere Weg.

Wirtschaftlich

Grundlage ist bei beiden dieselbe Differenz: Anfang 2026 liegt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis laut BDEW bei rund 37 Cent pro Kilowattstunde, während für eingespeisten Solarstrom seit dem 1. August 2026 nur 7,70 Cent gezahlt werden (Teileinspeisung, neue Anlagen bis 10 kWp). Jede im Gebäude genutzte Kilowattstunde ist also ein Vielfaches der Einspeisung wert.

Balkonkraftwerk ohne Speicher

Ein marktübliches Set aus zwei Modulen und Mikrowechselrichter kostet 300 bis 700 Euro, bei Südausrichtung sind 700 bis 800 Kilowattstunden Jahresertrag realistisch. Selbst verbraucht werden davon nur 30 bis 40 Prozent – rund 90 bis 120 Euro Ersparnis im Jahr, Amortisation nach zwei bis vier Jahren. Hohe Rendite, kleine absolute Ersparnis. Bei Nordlage oder tagsüber leerer Wohnung deutlich weniger.

Balkonkraftwerk mit Speicher

Ein Akku verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend und hebt die Eigenverbrauchsquote auf 60 bis 80 Prozent. Nachrüstspeicher mit 2 bis 2,7 Kilowattstunden liegen bei etwa 500 bis 850 Euro, Komplettsets mit Speicher bei 850 bis 1.500 Euro; pro Kilowattstunde Kapazität sind das je nach Modell 200 bis 460 Euro. Die Jahresersparnis steigt auf grob 180 bis 250 Euro. Als eigene Investition gerechnet bringt der Speicher aber nur 70 bis 130 Euro Mehrersparnis pro Jahr und amortisiert sich damit erst nach fünf bis acht Jahren – bei begrenzter Zyklenlebensdauer.

GGV

Für die Haushalte liegt die Ersparnis in ähnlicher Größenordnung wie beim Balkonkraftwerk – aber ohne Investition, Montage, Wartung oder Rückbau beim Auszug, und unabhängig davon, ob mittags jemand zu Hause ist. Für den Eigentümer setzen sich die Erlöse aus dem Verkauf des Gebäudestroms und der Einspeisung beziehungsweise Direktvermarktung zusammen; dem stehen Investition und laufende Kosten für Messung, Abrechnung und Wartung gegenüber. Ein Gebäudespeicher wirkt dabei wirtschaftlich anders als ein Balkonspeicher: Er versorgt viele Wohnungen mit unterschiedlichen Verbrauchszeiten, ist pro Kilowattstunde Kapazität deutlich günstiger und entsprechend besser ausgelastet.

Entscheidend bleibt die Teilnahmequote. Erfahrungsgemäß braucht ein GGV-Projekt eine Beteiligung von rund 80 Prozent der Haushalte: Je weniger Wohnungen mitmachen, desto größer der Anteil, der zu 7,7 Cent ins Netz geht statt im Gebäude verkauft zu werden. Zwei Punkte gehören zusätzlich in jede Kalkulation – bei der GGV gibt es keinen Mieterstromzuschlag, und seit Februar 2025 entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise (2025 waren das fast 575 Stunden).

Aus Mietersicht

Das Balkonkraftwerk ist sofort verfügbar, überschaubar teuer und beim Umzug mitnehmbar. Es setzt allerdings dreierlei voraus: einen geeigneten Balkon, Geld für die Anschaffung und die Bereitschaft, Montage und Anmeldung selbst zu übernehmen. Wer eines dieser drei nicht hat, bleibt außen vor – und das ist in einem typischen Mehrfamilienhaus die Mehrheit.

Die GGV kostet die Haushalte nichts außer einer Unterschrift, funktioniert auch in der Erdgeschosswohnung ohne Balkon, und der Preisvorteil ist vertraglich fixiert statt vom eigenen Verbrauchsverhalten abhängig. Beides parallel ist möglich, der Zusatznutzen des Balkonkraftwerks sinkt bei bestehender GGV allerdings spürbar, weil beide zur gleichen Tageszeit liefern – ein zusätzlicher Balkonspeicher rechnet sich dann in der Regel nicht mehr.

Aus Vermietersicht

Balkonkraftwerke sind seit 2024 kaum noch abzulehnen, bringen dem Eigentümer aber keinen Ertrag – nur Abstimmungsaufwand zu Montage, Statik und Fassadenbild, verteilt auf einzelne Wohnungen und unterschiedliche Gerätetypen. Das Dach bleibt dabei ungenutzt.

Die GGV dreht das um: Sie macht das Dach zu einem ertragbringenden Bestandteil der Immobilie. Die Haushalte zahlen für den Gebäudestrom weniger als für Netzstrom und senken damit ihre laufenden Stromkosten – ein Argument bei Neuvermietung und in der Bestandsbindung. Und auch der Allgemeinstrom für Treppenhaus, Aufzug, Wärmepumpe oder Ladepunkte kommt vom eigenen Dach statt zu vollen Netzpreisen aus dem Netz. Der entscheidende Vorteil gegenüber dem klassischen Mieterstrom: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung befreit den Anlagenbetreiber von der Rolle des Stromlieferanten. Der Aufwand liegt in der Vorbereitung – Messkonzept, Netzbetreiberabstimmung, Bewohnerkommunikation, Abrechnung – und lässt sich vollständig an einen Partner auslagern.

Fazit

Das Balkonkraftwerk beantwortet die Frage, was ein einzelner Haushalt heute tun kann. Es ist eine gute Lösung für die Wohnung ohne Dachanlage und für viele der erste eigene Kontakt mit Solarstrom.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beantwortet die größere Frage: wie ein Gebäude als Ganzes Solarstrom nutzt. Sie erreicht alle Wohnungen statt nur die mit Balkon, bringt mit Speicher rund das Fünffache an tatsächlich genutztem Solarstrom ins Haus, verschenkt keine Überschüsse, deckt auch den Allgemeinstrom ab und verlangt von den Haushalten keine Investition. Für Vermieter, Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften ist sie damit der Weg mit der deutlich größeren Wirkung – pro Gebäude, pro Dachfläche und pro erreichtem Haushalt.

Wer vor der Wahl steht, sollte deshalb nicht auf Balkonkraftwerke setzen, um Solarstrom ins Haus zu bringen. Sie sind die Lösung für die Wohnung. Die GGV ist die Lösung für das Gebäude.

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