
Solarpflicht in Berlin
Seit dem 01.01.2023 gilt in dem Bundesland Berlin eine generelle Solarpflicht bei Neubau und größeren Dachumbauten von Gebäuden mit über 50m². Dabei muss mindestens 30% der Dachfläche mit PV-Modulen bedeckt werden. Dachaufbauten, Dachfenster sowie andere Störobjekte können allerdings bei der Berechnung der Dachfläche außenvorgelassen werden.
Bisheriges Vorgehen bei Solarpflicht
Um der Solarpflicht gerecht zu werden, planen viele Immobilienbesitzer mit einer minimalen Auslegung an PV-Modulen auf ihrem Dach. Einerseits sollen damit Kosten minimiert werden, andererseits besteht weiterhin bei vielen der Irrglaube, dass unkomplizierte und lukrative PV-Modelle wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung noch nicht umsetzbar sind, und sich somit eine leistungsstarke Anlage nicht rechnen würde.
Optimiertes Vorgehen bei Solarpflicht
Wir bei VREY haben uns als Umsetzungspartner und Softwareanbieter auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung spezialisiert und setzen als einer von wenigen Anbietern in Deutschland die GGV, in Partnerschaft mit den Stromnetzen Berlin, bereits um. Als Umsetzungspartner agieren wir als zentraler Ansprechpartner für alle Stakeholder und übernehmen die Mieterkommunikation, die Anmeldung der Anlage, die Absprache mit dem Stromnetz Berlin als auch die Projektkoordination mit den lokalen Solarteuren. In Berlin bereits ein Partnerschaftsnetzwerk an qualifizierten Solarteuren aufgebaut, sodass sie sich sicher sein können, dass auch die Montage der PV-Anlage professionell abläuft. Sollten Sie bereits einen Solarteur Ihres Vertrauens gefunden haben, der die Montage übernehmen soll, arbeiten wir selbstverständlich auch gerne mit Betrieben außerhalb unseres qualifizierten Partnernetzwerks zusammen.

Warum sich Gebäudestrom für Sie lohnt – finanziell, ökologisch und strategisch
Im Gegensatz zur minimalen Auslegung Ihres Daches zur Erfüllung der Solarpflicht profitieren Sie bei der Investition in eine größere Solaranlage betrieben durch das Gebäudestrom-Modell von zahlreichen Vorteilen – wirtschaftlich, steuerlich und im Hinblick auf Mieterbindung und Zukunftssicherheit. Durch den Verkauf des erzeugten Solarstroms an Ihre Mieter erzielen Sie langfristig eine zweistellige Extrarendite – oft amortisiert sich die Investition bereits nach der halben Lebensdauer der PV-Anlage. Dank unserer Unterstützung bei der Projektumsetzung sowie unserer digitalen Abrechnungssoftware VREY.app, die den verbrauchten Solarstrom automatisch mit den Mietern abrechnet, lässt sich der Aufwand für die Umsetzung um bis zu 80 % reduzieren, sodass Sie mit minimalem Einsatz ein attraktives, passives Einkommen generieren können. Gleichzeitig erhöhen Sie die Attraktivität Ihrer Immobilie: Günstiger Solarstrom entlastet die Nebenkostenabrechnung, ermöglicht Kaltmieterhöhungen trotz sinkender Gesamtkosten für Ihre Mieter – und stärkt so sowohl das Image als auch die Mieterbindung.
Zudem können sie mit einer Wertsteigerung ihrer Immobilie profitieren. Die zusätzlichen Einnahmen sowie ein verbesserter Energieausweis durch niedrigeren Primärenergiebedarf wirken sich direkt wertsteigernd aus und schützen vor potenziellen Wertverlusten. Nicht zuletzt können Sie gegebenenfalls auch steuerlich profitieren. Ob Umsatzsteuerbefreiung, einkommensteuerfreie Einnahmen durch den Stromverkauf oder Sonderabschreibungen - in den meisten Szenarien lassen sich attraktive Vorteile realisieren. Und das beste daran ist, dass Sie aktiv einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten und somit ökonomische Vorteile mit gesellschaftlicher Verantwortung verbinden.




